Patienteninformation

Liebe Patientin, lieber Patient,

um einen reibungslosen Ablauf Ihres Krankenhausaufenthaltes zu gewährleisten, ist es erforderlich, dass Sie sich bei Ihrer Ankunft in der Aufnahme bzw. Notaufnahme anmelden. Leider können wir Ihnen die Erhebung Ihrer Personalien nicht ersparen, da dies für Ihre Untersuchung, medizinische Versorgung und Leistungsabrechnung notwendig ist.

In der Patientenaufnahme werden folgende Unterlagen bzw. Informationen benötigt:

  • den Einweisungsschein
  • Ihre Versicherungskarte
  • die Anschrift der Angehörigen
  • Ihr Arbeitgeber und Ihre Tätigkeit bei Arbeitsunfällen
  • Ihren Personalausweis

Wir versichern Ihnen, dass Ihre Daten gemäß Datenschutzgesetz streng vertraulich behandelt werden.


Kostenregelung
Die vertraglichen Beziehungen zwischen Ihnen und dem Krankenhaus richten sich nach den Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB). Über die Kosten Ihres Krankenhausaufenthaltes können sie sich  im jeweils gültigen DRG-Entgelttarif für Krankenhäuser informieren.  "DRG" ist eine Abkürzung aus dem Englischen und steht frei ins Deutsche übersetzt für "Diagnosebezogene Fallpauschalen". Entsprechend der DRG-Systematik bemißt sich das konkrete Entgelt nach speziellen Fallgruppen, denen der individuelle Krankheitsfall zugeordnet wird.

Mit dem DRG-Entgelt sind alle für Sie notwendigen ärztlichen, pflegerischen und medizin-technischen Leistungen, die Unterbringung und die Verpflegung abgegolten.

Die Allgemeinen Vertragsbedingungen und den DRG-Entgelttarif können Sie in der Patientenaufnahme bzw. auf der Station einsehen.


Eigenbeteiligung
Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen sind wir verpflichtet, für die Dauer Ihres Krankenhausaufenthaltes einen so genannten Eigenanteil der Krankenhauskosten von Ihnen einzuziehen und an die Krankenkasse weiterzuleiten.

Dieser Eigenanteil beträgt pro Tag 10,00 Euro insgesamt für 28 Tage im Jahr. Wir bitten Sie, diesen Betrag vor Verlassen des Krankenhauses in der Rezeption einzuzahlen. Wir leiten dieses Geld an Ihre Krankenkasse weiter. 


Selbstzahler
Wenn Sie nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, gelten Sie als "Selbstzahler". In diesem Fall müssen Sie die Kosten für Ihren Krankenhausaufenthalt selbst tragen. Wenn Sie als Versicherter von der Möglichkeit der direkten Abrechung Gebrauch machen wollen, übermitteln wir Ihre Rechnungen unmittelbar Ihrem privaten Krankenversicherungs- unternehmen.

Das Krankenhaus ist berechtigt Zwischenrechnungen zu erteilen. Nach der Beendigung der Behandlung wird eine Schlussrechnung gestellt.


Wahlleistungen
Als besonderen Service bieten wir Ihnen in unserem Haus Wahlleistungen an.
So können Sie z.B. einen persönlichen Behandlungsvertrag mit dem für Sie zuständigen Chefarzt abschließen. Des weiteren besteht die Möglichkeit, ein Einzelzimmer sowohl mit als auch ohne entsprechenden Komfortelementen bzw. ein Zweibettzimmer zu belegen.

Die Mitarbeiter der Patientenaufnahme beraten Sie gern und informieren Sie über die Höhe der dafür zu entrichtenden Entgelte.


Krankmeldung
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass der Arbeitgeber innerhalb von drei Tagen im Besitz einer Krankmeldung sein muss. Die Dauer Ihres stationären Aufenthaltes bestätigen wir Ihnen auf Wunsch gern schriftlich.

Sind Sie bei Ärzten unseres Hauses in ambulanter Behandlung, so können selbstverständlich auch diese Ihnen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen.


Haftung
Wir empfehlen Ihnen, Wertgegenstände und größere Geldbeträge Ihren Angehörigen mitzugeben. Für Wertsachen, die Sie in Ihrem Krankenzimmer aufbewahren, können wir keine Haftung übernehmen. Sollten Sie dennoch etwas hinterlegen wollen, so sprechen Sie mit unserem Schwesternpersonal.


Besucher und Besuchszeiten
Besucher sind auch uns willkommene Gäste. Aus Rücksicht auf Ihre Behandlung und den Krankenhausablauf bitten wir Sie jedoch unsere Besuchszeiten zu beachten, die wir für Sie täglich von 14.00 bis 20.00 Uhr eingerichtet haben.

Um Ihre Genesung zu unterstützen und mit Rücksicht auf Ihre Mitpatienten bitten wir Sie auch, die Mittagsruhe von 13:00 bis 14:00 Uhr einzuhalten.


Rauchen und Alkohol
Alkohol und  Nikotin können Ihren Heilungsprozess empfindlich stören. Rauchen schadet nicht nur Ihnen selbst sondern auch Ihren Mitpatienten. Der Genuss alkoholischer Getränke ist im Krankenhaus nicht gestattet. In den Klinikgebäuden sowie auf dem gesamten Klinikgelände besteht ein striktes Rauchverbot.


Fernsehen und Radio
Wir bieten Ihnen einen besonderen Service, denn an Ihrem Bett ist ein Fernsehgerät zur kostenlosen Einzelnutzung installiert. Auch die Möglichkeit, kostenlos Radio zu hören, wird Ihnen in unserem Haus geboten. Um diesen Service nutzen zu können, ist es erforderlich, dass Sie ein Pfand in Höhe von 20 Euro hinterlegen.


Telefon
An Ihrem Bett finden Sie ein Telefon, dessen Nutzung kostenpflichtig ist. Bitte beachten Sie die Bedienungs- und Gebührenhinweise.

Die Benutzung von Mobiltelefonen ist auch zu Ihrer eigenen Sicherheit in unserem Haus nicht erwünscht.


Ihre Mahlzeiten
Unsere Küche ist bemüht, Ihnen eine schmackhafte, ausgeglichene, an Nähr- und Wirkstoffen reiche Kost zu bieten. Gern sind wir bereit, Ihnen bestimmte Wünsche zu erfüllen. Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Wochenspeiseplan oder sprechen Sie mit uns. Unser Personal wird Sie gern beraten.

Berücksichtigen Sie bitte, dass es Hauptaufgabe unseres Krankenhauses ist, Sie ärztlich und pflegerisch zu versorgen. Darin unterscheiden wir uns von einem Hotelbetrieb. Verordnet Ihnen der Arzt bestimmte Speisen oder eine bestimmte Diät, so trägt dies entscheidend mit zu Ihrem Heilerfolg bei.


Alles was getan wird, geschieht mit dem Ziel, Ihnen optimal zu helfen.